Grunderwerbsteuer

Wer sich eine eigene Immobilie errichten möchte, muss zunächst ein Grundstück kaufen. Für diesen Kauf muss der Betreffende eine Steuer bezahlen. Diese Steuer wird als Grunderwerbsteuer bezeichnet. Die Höhe der Grunderwerbsteuer beträgt in Deutschland grundsätzlich 3,5 % einer Bemessungsgrundlage. Allerdings kann die Höhe dieser Steuer durch die einzelnen Bundesländer in einer anderen Höhe festgelegt werden.

Die Grunderwerbsteuer wird vom Bundesfinanzamt an die Bundesländer weitergegeben, da diese Steuer den einzelnen Bundesländern zusteht. Jedes Bundesland gibt die Steuer aber an die einzelnen Kommunen weiter, da das betreffende Grundstück innerhalb einer bestimmten Kommune liegt.