Grundbuch

Das Grundbuchamt ist ein Teil eines jeden Amtsgerichtes, in denen jeweils ein Grundbuch geführt wird. Sämtliche in diesem Bezirk befindlichen Grundstücke, die Besitzverhältnisse eines jeden Grundstücks und alle rechtlichen Angelegenheiten sind in diesem Grundbuch eingetragen.

In einem Grundbuch sind alle Personen eingetragen, die ein Recht auf den Besitz dieses betreffenden Grundstücks haben. Wer ein eigenes Haus bauen möchte, muss sich durch einen Notar für dieses betreffende Grundstück im Grundbuchamt eintragen lassen. Diese Personen stehen an erster Stelle des Grundbucheintrags. Da in der Regel eine Immobilie finanziert wird, wird das betreffende Geldinstitut an zweiter Stelle eingetragen. Können die Hausbesitzer das Haus nicht halten, so tritt automatisch das Geldinstitut an die erste Stelle.